Verhalten bei Störungsfällen
- Bei Störungen, die eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellen, sofort Not-Aus-Einrichtung auslösen. Dazu den Hauptschalter in Stellung "O" bringen (Abb.).
- Störungsursache ermitteln.
- Erfordert die Störungsbehebung Arbeiten im Gefahrenbereich, ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
- Verantwortlichen am Einsatzort sofort über Störung informieren.
- Je nach Art der Störung diese durch autorisiertes Fachpersonal beheben lassen oder selbst beheben.